Einfach und gut
Die Fischereiabgabe für Kinder ist abgeschafft. Mit Beginn des Jahres 2026 brauchen junge Angler, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, im Land Brandenburg keine Fischereiabgabe mehr zahlen. Die Pflicht zum Mitführen einer für das zu beangelnde Gewässer gültigen Angelberechtigung bleibt davon unberührt. Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr gilt dann eine einheitliche Höhe der…
