Einfach und gut

Die Fischereiabgabe für Kinder ist abgeschafft. Mit Beginn des Jahres 2026 brauchen junge Angler, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, im Land Brandenburg keine Fischereiabgabe mehr zahlen.
Die Pflicht zum Mitführen einer für das zu beangelnde Gewässer gültigen Angelberechtigung bleibt davon unberührt. Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr gilt dann eine einheitliche Höhe der Fischereiabgabe von 12,- Euro pro Kalenderjahr bzw. 40,- Euro für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre.
Zu beachten ist, dass mit dem Tag des 14. Geburtstages die Pflicht zur Entrichtung der Fischereiabgabe eintritt und nicht erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der 14 Geburtstag begangen wurde.
Die Reglungen anderer Bundesländer bleiben davon unberührt.
Quelle: „Zweite Verordnung über die Erhebung der Fischereiabgabe“ vom 29. Dezember 2025

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