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2026 / ASP – Lockerung von Restriktionen

Die untere Fischereibehörde der Uckermark bittet uns, folgende Informationen öffentlich zur Verfügung zu stellen (Originaltext):

Lockerung von Restriktionen

Mit zuletzt der 13. Änderung der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 20.09.2021 mussten im aktuell betroffenen Tierseuchenteilbereich umfangreiche Restriktionen erlassen werden. Unter anderem ist das Betreten von Flächen abseits befestigter Wege nicht gestattet, hiervon betroffen sind auch Angler in Ausübung ihres Hobbies.

Unter Abwägung der aktuellen Tierseuchenlage muss dieses Verbot nahezu vollständig aufrecht erhalten werden, lediglich die nachfolgenden Ausnahmen sind ab sofort zulässig:

  • Angeln an der Oder und HOFRIWA, wenn sowohl die Zuwegung als auch der jeweilige Uferbereich befestigt ist
  • Angeln an der Oder im Bereich der „Grenzbrücke“ (sowohl 200 Meter nördlich als südlich, schwarzer Kreis in Karte), Abstellen von PKW’s auf befestigten Flächen am ehemaligen Zollgebäude (keine Einfahrt in die Polderflächen)

Darüber hinaus bleiben alle in der beigefügten Übersichtskarte markierten Flächen innerhalb der Polderflächen, auch dort gelegene, befestigte Wege, vom Betretungsverbot betroffen. Angeln ist in diesen Bereichen demzufolge nicht gestattet. Ab sofort ist das Begehen und Befahren aller Deichwege entlang der Oder (Sommerdeich) sowie der HOFRIWA (Winterdeich), sofern ggf. notwendige Berechtigungen hierfür vorliegen, möglich. Alle durch die Polderflächen führenden Querwege sind weiterhin nicht zu betreten. Ausnahmegenehmigungen zum Erreichen von Angelplätzen über die vorgenannten Lockerungen hinaus werden nicht erteilt. Es werden derzeit umfangreiche Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung durchgeführt. Ziel ist es schnellstmöglich die erlassenen Restriktionen anpassen zu können. Eine Zeitschiene hierfür ist derzeit nicht verlässlich zu bestimmen, von derartigen Anfragen bitten wir daher abzusehen. Die Tierseuchenlage ist akut, es besteht darüber hinaus keinerlei Interesse Verbote oder Restriktionen länger als nötig aufrecht zu erhalten. Über weitere Lockerungen werden wir umgehend informieren.
(Ende Originaltext)

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